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Schiedsgericht |
Das Schiedsgericht der Produktenbörse Würzburg e. V.
Es gibt keinen Anwaltszwang. Das Schiedsgerichtsverfahren ist geregelt in der Schiedsgerichtsordnung für das Schiedsgericht der Produktenbörse Würzburg e. V. Es beginnt mit der Einreichung der Klage an der Geschäftsstelle der Börse. Danach wird der Kläger über den weiteren Verfahrensfortgang informiert. Die Verhandlungen vor dem Schiedsgericht der Produktenbörse Würzburg e. V. sind nicht öffentlich. Die Höhe der Kosten und ihre Erstattung sind in der Schiedsgerichtsordnung geregelt. Das Schiedsgericht ist immer bemüht, eine faire, schnelle und sachgerechte Entscheidung zu treffen, wenn es nicht gelingt, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. |